Der Eintritt des Versicherungsfalls in der …

Der Eintritt des Versicherungsfalls in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – (K)ein Grund zur Panik?

Mit freundlicher Unterstützung durch
Hans John Versicherungsmakler GmbH

10. Wie wird reguliert?

Muss im konkreten Versicherungsfall Schadensersatz gezahlt werden, wird die Leistung des Versicherers im Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer um den versicherungsvertraglich vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, der Versicherer zahlt damit an den geschädigten Anspruchsteller den nach Abzug des Selbstbehalts verbleibenden Betrag. Der um die Selbstbeteiligung gekürzte Betrag sowie der die Versicherungssumme übersteigende Schadenanteil sind unmittelbar vom Versicherungsnehmer an den Geschädigten auszukehren. Oftmals zahlen die Versicherer auch an den Versicherungsnehmer selbst, der dann den vollständigen Betrag an den Geschädigten zahlen kann.
 

11. Fazit:

Hat der Versicherungsvermittler seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über einen Makler abgeschlossen, sollte er dringend die Meldung des Versicherungsfalls über diesen veranlassen (sofern die Meldung an diesen ausreichend ist, was sich der Vermittler im Zweifel bestätigen lassen sollte). Hat der Makler sogar eine eigene Schadensabteilung, die sich ganz um die Belange des Versicherungsvermittlers kümmert, gilt dies in jedem Fall.  Der Makler unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Durchsetzung des Versicherungsschutzes (wann, wie, wohin muss gemeldet werden) und die Abwehr unberechtigter Ansprüche im außergerichtlichen Bereich in Abstimmung mit dem Versicherer.