Das Bundesfinanzministerium hat am 22.04.2021 beschlossen, den Höchst-rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung ab dem 01.01.2022 von 0,9% auf 0,25% zu senken. Mit dem neuen Rechnungszins ist es den Versicherern kaum oder …