Wer eine private Unfallversicherung (nachstehend: UV) abgeschlossen hat und einen Unfall erleidet, geht davon aus, sein Versicherer werde die vereinbarten Leistungen (Invaliditätsleistung, Unfallrente, Todesfallleistung, Tagegelder, Übergangsleistungen o.a.) komplikationslos auszahlen.