Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 08.04.2022 festgestellt, dass die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, ein Ausschließlichkeitsvertrieb des Allianz Konzerns, verpflichtet ist, einem Arzt den steuerlichen Schaden zu ersetzen, der ihm im Falle der Wahl …