Rechtsschutzversicherer greift Stundensatzabrechnungen an
Mindestens eine Rechtsschutzversicherung fordert nach JUVE-Informationen Stundensatzhonorare von Strafrechtlern zurück. Grundlage der Rückforderungen ist ein verbraucherschutzrechtliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-395/21). Fachleuten zufolge könnten nicht nur Individualvertreter betroffen sein.