Unzulässige Kostenklausel in Wohn-Riester
In Bayern kämpfen derzeit Tausende Einsatzkräfte gegen das Hochwasser. Glücklich, wer jetzt eine Elementarschadenversicherung hat. Inwieweit Versicherungsmakler verpflichtet sind, Kunden über das Fehlen dieser Versicherung zu informieren, war Gegenstand einer Beschwerde beim Versicherungsombudsmann.
Kein Versicherungsschutz wegen falscher Vermögensauskunft?
Rechtstipps zur Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung ist essentiell für den finanziellen Schutz von Immobilienbesitzern und Mietern gegen Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben und Überschwemmungen. Sie kann als Zusatzversicherung zu bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgeschlossen werden. Wichtig für den …