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In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Wertveränderungen beim Kauf von Kapitalanlagen und Lebensversicherungen bei den privaten Überschusseinkünften außer Betracht bleiben.

Düsseldorf, 13. Oktober 2011. Mit Urteil vom 12. Oktober 2011 nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) zur unterlassenen Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Stellung. Regeln die Versicherer die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung nicht nach dem neuen VVG, so …

Dank einem Europagericht haben Fluggäste jetzt mehr Rechte. Wird ein Flug gestrichen, werden ihnen nicht nur die Reisekosten erstattet, sondern sie können auch Ausgleich für immaterielle Schäden verlangen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat gute Nachrichten für Kunden von Basisrenten-Verträgen: Für Verträge, die bislang nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt wurden, [...]

Der Bundesgerichtshof hat nachlässige Schadenversicherer abblitzen lassen. Wenn sie versäumt haben, das neue verbraucherfreundliche Versicherungsrecht in ihre Klauseln einzuarbeiten, können sie sich nicht mehr auf die alten Regelungen berufen.

Auch Arbeitslose, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, haben in der Zeit nach der Existenzgründung eine Anspruch auf finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Zuschüsse zur Gründung.

Wer mehrere Immobilien auf einen Schlag verkaufen will, wird nicht zwangsläufig als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft, wenn diese sich auf einem Gelände befinden.

Mit einem kurzfristigen Änderungsantrag soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren das „Vierte SGB IV-Änderungsgesetz“ geändert werden. Nun sollen doch wieder die Arbeitgeber die Gleitzonen-Beiträge berechnen.

Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Versicherungskunden gestärkt: Hat ein Anbieter verpasst, Verträge verbraucherfreundlich zu gestalten, können Klauseln komplett ungültig werden. Im konkreten Fall ging es um einen Wasserrohrbruch.

Der BGH hat säumige Versicherer abgestraft: Wer alte Verträge nicht an neues Recht angepasst hat, kann Kunden nicht darauf festnageln.

Wer schläft hat selber Schuld: Versicherer, die ihre Verträge nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst haben, können sich nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten aus alten Verträgen berufen.

Nach einem Grundsatzurteil des BGH können sich Versicherungen in vielen Fällen nicht mehr vor Zahlungen drücken. Auch bei Pflichtverletzungen ihrer Kunden müssen sie einspringen.

Anfang 2008 trat das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, und bis zum 1. Januar 2009 konnten die Versicherer ihre Vertragsbedingungen daran anpassen. Diejenigen, die dies nicht taten, dürften das nach der heutigen Entscheidung des BGH bereuen …

Die meisten Deutschen vertrauen beim Hausverkauf auf Makler. Doch nicht immer erfüllen diese die hohen Erwartungen. Was Immobilienbesitzer tun können, wenn der Makler nicht leistet.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat sich mit einem Fall befasst, in dem sich sowohl ein Versicherungsmakler als auch ein Versicherer wegen Verletzung der ihnen obliegenden Beratungspflichten haftbar gemacht haben. mehr...

Pressemitteilung 160/11 vom 11.10.2011

Wer einen Mietwagen zu Schrott fährt, kann in Zukunft auf niedrigere Schadenersatzkosten hoffen - selbst, wenn der Mieter Mitschuld am Unfall hat.

Querstehende Autos auf schneebedeckten Kreuzungen und Auffahrunfälle en masse – das soll die Winterreifen-Verordnung zukünftig verhindern. Welche Regeln gelten und was zu beachten ist, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte.<br …

Auf dem Weg von und zur Arbeit sind Beschäftigte unfallversichert. Wird die Heimfahrt allerdings für längere Zeit unterbrochen, geht der Versicherungsschutz verloren.

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