In dem Verfahren, das Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke und Reichow hier analysiert, sollte der Bundesgerichtshof entscheiden: Was bedeutet „bisherigen Lebensstellung“ ganz genau, wenn es um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitspolice geht?