
Èine Hinweispflicht des Unfallversicherers besteht lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht jedoch gegenüber der versicherten Person. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Weist der Versicherer den Versicherungsnehmer rechtzeitig auf etwas die Versicherung betreffendes hin, so kann …
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Freundschaftsdienste sind Alltag. Wenn dabei etwas schief geht, ist jedoch guter Rat teuer. Sich ausreichend abzusichern, ist deshalb unumgänglich.