Fondspolicen: BGH urteilt über Totalverlust bei Widerruf
Rausschmiss auf Verdacht: Wenn der Chef Betrug wittert
Versicherungsleistung: Teure Fehlüberweisung
Kindergeldfalle für gut verdienende Steuerzahler
Zögerliche Schadenregulierung kostet die Versicherung
Vienna Life Lebensversicherungen: Neue Entwicklungen vor Gericht
Wann Arbeitnehmer für Schäden haften
Rückwärts durch die Einbahnstraße

Lebensversicherer müssen bei einem Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht das Risiko von Fondsverlusten tragen. Damit liegt das Verlustrisiko beim Versicherungsnehmer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: IV ZR 353/16). Betroffen sind Abschlüsse nach dem Policenmodell …