RSV muss Deckung wegen fehlender Unterschrift erteilen
BGH zu Wohnungseigentümer-Streit: Prozesskosten tragen alle
Bus bremst scharf, Seniorin stürzt - Streit um Haftung
Ein aufgebrochenes Regenwasserrohr sorgte für Streit zwischen einem Versicherungsnehmer und seiner Wohngebäudeversicherung. Der Versicherer argumentierte, dass das Rohr nicht als Zuleitungsrohr im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet werden könne. Der Fall landete beim Versicherungsombudsmann. weiterlesen