KI in der Unfallversorgung, die digitale Transformation eines Versicherers, Darlegungs- und Beweislast im SVT-Regress: Aktuelle Themen im Personenschaden
Kinderunfall im Spannungsfeld von Schutz und Haftung
Im anschließenden rechtlichen Teil der Fachtagung erläuterte Christian Funk, Rechtsanwalt und Partner bei rapräger Rechtsanwälte, die neuesten Entwicklungen zum Thema Kinderunfall. In den fast 20 Jahren des Bestehens von § 828 Abs. 2 BGB, der Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen schützt, habe sich eine umfangreiche Judikatur zur Eingrenzung des Schutzbereichs des § 828 Abs. 2 BGB und zur Frage der Haftung der Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach § 832 BGB entwickelt. Die Grundsätze der Haftung der Eltern seien an sich seit Jahren geklärt, bereiteten aber in der Praxis immer wieder Probleme in der Umsetzung – insbesondere in Bezug auf die Altersfrage, wenn mit Überschreiten des 10. Lebensjahres über Nacht wesentlich höhere Sorgfaltsanforderungen an das Kind gestellt würden. Schließlich spielten auch Kinderunfälle mit Kraftfahrzeugen der EMobility und die dort geltenden Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern eine zunehmend wichtige Rolle.