Die BGH-Auffassung, Dynamikprovisionen stellen echte Überhangprovisionen dar, verstetigt sich. Auch das OLG Düsseldorf hat sich in zwei Beschlüssen dem angeschlossen und ein Manko in den bislang geltenden „Hauptpunkten“ der Spitzenverbände aufgezeigt. Der Beitrag Gericht kippt …