BGH zur Vorlage eines Attests bei der Reiseabbruchversicherung

Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung verpflichten den Versicherungsnehmer oftmals zum Einreichen zahlreicher Unterlagen im Versicherungsfall. Zum Beispiel wird ein „ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort“ bei „unerwarteter schwerer Erkrankung; schwerer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Bruch …
Der BGH hat mit Beschluss vom 27.09.2017 - IV ZR 511/15 ausgeführt, dass die Wertungen, die der Gliedertaxe der Unfallversicherung zugrunde liegen, auch für dort nicht aufgeführte Körperteile herangezogen werden können.
BGH erspart dem Rechtsschutz unnötige Anwaltskosten
OLG: Haftstrafe für König von Deutschland
Als selbsternannter König von Deutschland errichtete Peter Fitzek eine eigene Krankenversicherung für seine Untertanen. Dafür muss er nun in Haft.