Wenn ein Sachverständigengutachten nichts wert ist
So können Privatversicherte dennoch sparen
Urteil zur Rückstau-Klausel in der Wohngebäudeversicherung: Auf den Austritt des Wassers kommt es an!

Ein Urteil des Kammergerichts Berlin veranschaulicht, wann Schäden durch die Rückstau-Klausel der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungs-Bedingungen (VGB) mit Elementarschaden-Klausel gedeckt sind und wann nicht. Zugleich verdeutlicht das Urteil: Wie eh und je ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen …