Große Probleme mit einer kleinen Mahngebühr und welche unterschätzten Gefahren lauern
Die Stellungnahmen der Gesellschaften
Eindeutig zum Vorteil des Kunden und des Vermittlers lautet die Antwort des ERGO-Pressesprechers Florian Amberg:
„ERGO macht die Leistungsfreiheit nur von der Zahlung des Beitrages abhängig. Im vorliegenden Fall hätte der Kunde bei ERGO Versicherungsschutz, auch wenn noch Rücklastschriftgebühren ausstehen würden. Zudem verrechnen wir bei der ERGO Zahlungen des Kunden immer zunächst auf den Beitrag. Der von Ihnen beschriebene Fall kann damit bei uns auch nicht mittelbar auftreten.“