Große Probleme mit einer kleinen Mahngebühr und welche unterschätzten Gefahren lauern
Die Stellungnahmen der Gesellschaften
Auch die R+V entscheidet klar zum Vorteil des Kunden:
„Auch gewähren wir wieder Versicherungsschutz, wenn der Kunde nur den Beitrag bezahlt – wobei wir grundsätzlich an der Realisierung der entstandenen Kosten interessiert sind. Eine evtl. offene Mahngebühr führt aber nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes“, so der Pressesprecher der R+V Frank Senger.