Große Probleme mit einer kleinen Mahngebühr und welche unterschätzten Gefahren lauern
Die Stellungnahmen der Gesellschaften
Die Wüstenrot & Württembergische AG entscheidet klar und deutlich nach §38 VVG:
„In der Mahnung nach §38 VVG schreiben wir, dass der ausgewiesene Betrag (bestehend aus Prämie plus Mahngebühr) überwiesen werden soll. Wir verweisen in diesem Schreiben außerdem auf den Gesetzestext im Anhang, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Beitrag und Kosten bezahlt werden müssen, um wieder Versicherungsschutz zu erhalten.“