Kürzung von gesetzlichem Krankengeld bei BU-Leistungen möglich?
Terrassenplatten uneben – haftet die Baufirma bei einem Sturz?
Familie hofft in Streit um ihr Zuhause auf Bundesgerichtshof
Cyberpolice deckt keinen Betrug durch gehackte Drittsysteme
Der Versicherungsmakler: Das Berufsbild im Wandel
Baukredit: Unklare Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung
Restschuldversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen

Bei Restschuldversicherungen darf der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen ausgeschlossen werden. Das hat das OLG Hamburg entschieden und kippte damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Die die betroffene Klausel sei weder intransparent noch unangemessen …