Was passiert, wenn krankgeschriebene Mitarbeitende plötzlich auf dem Volksfest oder einer Karnevalssitzung auftauchen? Ein Urteil des LAG Köln und eine Einschätzung des Beratungsunternehmens Consilia zeigen, wann Feiern erlaubt ist – und wann arbeitsrechtlicher Ärger droht.