Studie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: Positive Impulse für „bAV-Neulinge“ – wenig Änderung für den „bAV-Bestand“
Weitere Schritte wünschenswert
Karst weist darauf hin, dass durch das Reformpaket die Komplexität der bAV faktisch weiter steigt statt sinkt: „Gerade hier ließe sich – und das kostenneutral für den Bundeshaushalt – Abhilfe schaffen, indem der Gesetzgeber eine ‚Positivliste‘ zur bAV verabschieden würde.“ Über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte haben sich bekanntlich zahlreiche Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV entwickelt. Genannt seien an dieser Stelle etwa Informations- und Aufklärungspflichten, die oft keine ganz klare Kontur aufweisen. „Wenn die Unternehmen positiv aufgezählt Klarheit über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten aus einer bAV-Zusage hätten, würde das viel Verlässlichkeit – und damit eine viel höhere Bereitschaft, sich in der bAV zu engagieren – mit sich bringen“, betont Karst.
Änderungen? Nicht in jedem Fall
Viele Unternehmen, die schon eine bAV haben, planen wegen der Reform keine Veränderungen. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen ihr bAV-Angebot so lassen, wie es ist. Immerhin ein knappes Viertel (23 Prozent) will nach der Reform die bestehende bAV kostenneutral umstrukturieren oder überarbeiten. „Sicher werden viele Unternehmen erst die finale Fassung des Gesetzes abwarten, bevor sie im Einzelnen über Veränderungen nachdenken.“, so Schwinger. Mit Blick auf die gewünschte weitere Verbreitung der bAV betont er: „Der Reformentwurf lässt wesentliche Entwicklungspotenziale in der bestehenden bAV brach – hier werden Chancen verpasst. Wenn jetzt allerdings die Unternehmen einsteigen, die bislang keine bAV angeboten haben, könnte zumindest ein wichtiger Teilerfolg für eine weitere Verbreitung der bAV im Mittelstand und unter Geringverdienern erreicht werden.“
Obligatorium nicht zielführend
Der gelegentlich vorgebrachten Forderung, Arbeitgeber durch ein gesetzliches Obligatorium zum Angebot einer Betriebsrente zu verpflichten, erteilt Schwinger eine klare Absage: „Auch durch ein Obligatorium wird keines der für Unternehmen heute drängenden Probleme gelöst. Im Gegenteil – diese Forderung springt viel zu kurz.“ Schwinger weist darauf hin, dass eine große Zahl an Unternehmen ihren Mitarbeitern bereits sehr gute Pensionspläne anbieten. „Der jüngst verliehene Deutsche bAV-Preis 2017 hat gerade wieder gezeigt, wie viel Sorgfalt Unternehmen in ihre bAV stecken und wie wichtig ihnen das Engagement für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter ist.“ Ein Obligatorium würde das Engagement gerade dieser Unternehmen ignorieren. Zudem stellten sich hier eine Reihe von komplexen Detailfragen, ergänzt Karst: „Wenn ein Obligatorium bestünde – wie würde dann mit den bereits bestehenden guten bAV-Angeboten umgegangen? Diese dürften keinesfalls gefährdet werden – denn sonst wird das Ziel der Reform konterkariert.“
Über die Studie
Willis Towers Watson hatte im Februar 107 bAV-Verantwortliche aus Unternehmen aller Branchen und Größenklassen in Deutschland zu ihrer Einschätzung der Reform und zu daraus resultierenden Anpassungsplänen befragt. Zwei Drittel der befragten Unternehmen gehören dem Mittelstand an (bis zu 5.000 Mitarbeiter), ein Drittel waren Großunternehmen. Fast alle (97 Prozent) bieten ihren Mitarbeitern eine bAV an. Zwei Drittel (66 Prozent) der befragten Unternehmen sind tarifgebunden.
Pressekontakt:
Ulrike Lerchner-Arnold
Telefon: 0611 / 794 - 218
E-Mail: ulrike.lerchner-arnold@towerswatson.com
Unternehmen
Projektoffice Deutscher bAV-Preis c/o Willis Towers Watson
Eschersheimer Landstraße 50
60322 Frankfurt am Main
Über Projektoffice Deutscher bAV-Preis c/o Willis Towers Watson
Willis Towers Watson (NASDAQ: WLTW) gehört zu den weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, aus Risiken nachhaltiges Wachstum zu generieren. Unsere Wurzeln reichen bis in das Jahr 1828 zurück – heute ist Willis Towers Watson mit rund 40.000 Mitarbeitern in mehr als 140 Ländern aktiv.
Wir gestalten und liefern Lösungen, die Risiken beherrschbar machen, Investitionen in die Mitarbeiter optimieren, Talente fördern und die Kapitalkraft steigern. So schützen und stärken wir Unternehmen und Mitarbeiter. Unsere einzigartige Perspektive bietet uns einen Blick auf die erfolgskritische Verbindung personalwirtschaftlicher Chancen, finanzwirtschaftlicher Möglichkeiten und innovativem Wissen – die dynamische Formel, um die Unternehmensperformance zu steigern.
Gemeinsam machen wir Potenziale produktiv.
Pressekontakt:
Moritz Schirmböck
Telefon: Tel. (040) 45 02 10-735
E-Mail: towerswatson@achtung.de
Unternehmen
achtung! GmbH
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Internet: www.achtung.de