Studie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: Positive Impulse für „bAV-Neulinge“ – wenig Änderung für den „bAV-Bestand“
Aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson unter bAV-Verantwortlichen • Mit dem Angebot einer reinen Beitragszusage ohne Subsidiärhaftung des Arbeitgebers und zahlreichen anderen Maßnahmen setzt die bAV-Reform relevante Impulse, um die Verbreitung der bAV im Mittelstand und unter Geringverdienern zu stärken. • Unternehmen, die schon eine bAV anbieten fühlen sich von der Reform allerdings nicht abgeholt. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Für Unternehmen, die aus Haftungsgründen und möglicherweise wegen der drohenden Anrechnung auf die staatliche Grundsicherung für Niedrigverdiener bislang keine betriebliche Altersversorgung (bAV) angeboten haben, bietet die angedachte bAV-Reform interessante Antworten. Die neue Zusageform der reinen Beitragszusage, bei der für die Arbeitgeber nur noch die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen bestehen soll, und die neuen Freibeträge bei der Grundsicherung sind für die deutsche Altersversorgung fundamental neue Instrumente. Weniger positiv fällt allerdings das Fazit der Unternehmen aus, die bereits betriebliche Pensionspläne anbieten. Sie sehen die bAV-Reform jedoch im Ergebnis zumindest überwiegend neutral, wie eine aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson zeigt. Ein Großteil der Unternehmen mit bAV (61 Prozent) geht nämlich davon aus, dass das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz die bAV „weder stärken noch schwächen“ wird.
„Die Reform geht an einigen wichtigen Stellen – etwa mit dem Angebot einer reinen Beitragszusage, den neuen Freibeträgen bei der Grundsicherung, dem Bekenntnis zur Riesterförderung oder auch der Komplexitätsreduktion bei einzelnen steuerlichen Regelungen – in die richtige Richtung. Praktisch wichtige Änderungen für das bestehende bAV-System stehen jedoch nicht im Fokus und bleiben aus – das wird von den Unternehmen bemängelt“, erklärt Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson. Willis Towers Watson hatte im Februar 107 bAV-Verantwortliche aus Unternehmen in Deutschland zu ihrer Einschätzung der Reform und zu daraus resultierenden Anpassungsplänen befragt. Zwei Drittel der befragten Unternehmen gehören dem Mittelstand an (bis zu 5.000 Mitarbeiter), ein Drittel waren Großunternehmen. Fast alle der befragten Unternehmen (97 Prozent) bieten ihren Mitarbeitern eine bAV an.
Neue Chancen für KMU und Geringverdiener
Hauptzielgruppe des Gesetzes sind die Unternehmen, die bislang noch keine bAV anbieten. Für sie eröffnet die Reform einige neue Möglichkeiten. Neben der reinen Beitragszusage sind auch mit den bisher bekannten Instrumenten der bAV der neue bAV-Förderbetrag für Geringverdiener und die erhöhte Riesterförderung nutzbar. Zudem profitieren nicht nur Geringverdiener, sondern alle, die freiwillig für ihre Altersversorgung Sorge tragen, von den neuen Freibeträgen in der Grundsicherung. „Bis zu rund 200 Euro monatlich können in der Grundsicherung anrechnungsfrei sein. Damit wird die Sorge genommen, dass sich eigene Vorsorge nicht lohnen könnte – wer selbst vorsorgt, wird künftig eine bessere Altersversorgung haben“, erläutert Reiner Schwinger die zentralen Vorteilen der Reform für die Verbreitung der bAV.
Bestehende bAV nicht im Fokus – hier zeigt sich Nachbesserungsbedarf
Die Unternehmen, die sich – zum Teil bereits seit langem – in der Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter engagieren, fühlen sich allerdings durch die Reform eher nicht abgeholt, wie die Umfrageergebnisse zeigen. „Dies ist zunächst nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass der Fokus der Reform gerade nicht in der Verbesserung bestehender bAV-Systeme, sondern in der Schaffung von Anreizen für eine weitere Verbreitung der bAV, das heißt für die Erteilung neuer bAV-Zusagen, besteht“, so Reiner Schwinger weiter. Insofern sind nach seiner Auffassung die Antworten der Unternehmen, die bereits eine bAV haben, letztlich erwartungsgemäß, und fügt hinzu: „Hier sollte – gegebenenfalls in einem zweiten Reformschritt – nachgebessert werden, weil auch die Fortentwicklung der bestehenden bAV-Systeme von elementarer Bedeutung für die Verbreitung der bAV ist.“
Folgender Aussage stimmen lediglich 7 Prozent zu: „Die für mein Unternehmen relevanten Probleme werden durch das Reformpaket adressiert“. Der überwiegenden Mehrheit hilft die Reform nicht (51 Prozent) oder nur teilweise (42 Prozent). Als dringlichste Probleme werden zuerst die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrentenauszahlungen und der im Vergleich zum HGB-Rechnungszins hohe steuerliche Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen genannt. Auch bei einer „schlanken Umsetzung und Verwaltung der bAV“ hilft die Reform nicht. Der Wunsch nach einer „Enthaftung von der bAV“ wird demgegenüber erst an vierter Stelle genannt.
„Die Sorgen der Unternehmen bezüglich des bestehenden bAV-System sind schon lange bekannt – und sie sind auch im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder von unterschiedlichen Seiten thematisiert worden, zuletzt im Rahmen der jüngsten Bundesratsdebatte. Gelöst werden sie durch den Reformentwurf jedoch nicht, hier besteht sicherlich weiterer Handlungsbedarf“, erläutert Dr. Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet.