Studie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: Positive Impulse für …

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Studie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: Positive Impulse für „bAV-Neulinge“ – wenig Änderung für den „bAV-Bestand“

11.03.2017

Weitere Verbreitung im Mittelstand, Verringerung der Altersarmut?
In der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Reform seitens der Unternehmen, die schon eine bAV anbieten, sind die Meinungen geteilt. Immerhin 41 Prozent sehen eine Chance, dass die Reform ihr Ziel – die weitere Verbreitung der bAV im Mittelstand – zumindest teilweise erreicht, davon sind Großunternehmen sowie Mittelständler überzeugt. Kritischer ist ihr Statement zum Problem der Altersarmut: Sie werde durch das Reformpaket nicht (63 Prozent) oder allenfalls teilweise (33 Prozent) verringert.
 
„Diese Antworten aus der Gruppe der Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, erstaunen nicht“, so Schwinger. „Sie sind nicht im Fokus des Reformpakets, das dem Grunde nach bestehende bAV-Systeme unberührt lassen will. Einige Teilprobleme werden allerdings auch für diese Gruppe durch die Beitragszusagen mit Zielrentensystematik gelöst – dieser Weg steht jedoch nur offen, wenn es die Tarifparteien zulassen, denen damit in diesem Zusammenhang hohe Verantwortung für die weitere Verbreitung der bAV zukommt.“
 
Betriebliche Lösungen bevorzugt
Zwei Drittel der befragten Unternehmen sind tarifgebunden – und dennoch setzt diese Teilgruppe überwiegend (74 Prozent) auf eine bAV auf betrieblicher Basis. „In der bAV haben betriebliche Lösungen Tradition – denn sie ermöglichen es den Unternehmen, Pensionspläne zu entwickeln, die treffsicher auf die Bedürfnisse der jeweiligen Unternehmen und Mitarbeiter eingehen können“, betont Schwinger. Rechtsexperte Karst ergänzt: „Insofern erscheint die geplante Öffnungsklausel, die es Tarifparteien ermöglicht, bAV-Regelungen auf die Unternehmensebene zu delegieren, absolut sachgerecht und unabdingbar.“
 
Gleichwohl zeigen sich die Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, gegenüber den durch das Reformpaket neu geschaffenen Möglichkeiten erstaunlich offen. Obwohl das Reformgesetz noch nicht final ist und noch im parlamentarischen Diskussionsprozess steht, will bereits nach heutigem Stand ein knappes Viertel (23 Prozent) reine Beitragszusagen ohne Garantien einführen. Die automatische Abführung von bAV-Beiträgen aus den Gehältern der Mitarbeiter (das so genannte „Opting out“) ziehen allerdings lediglich 11 Prozent in Erwägung – obwohl 72 Prozent der Mitarbeiter in Deutschland diese Möglichkeit begrüßen, wie eine andere Umfrage, der Global Benefits Attitudes Survey von Willis Towers Watson, zeigt. „Ich bin überzeugt, dass sich weit mehr Unternehmen für die Optionssysteme entscheiden würden, wenn sie auch auf betrieblicher Ebene rechtssicher verfügbar wären“, sagt Karst.
 
Neue Möglichkeiten für Geringverdiener inhaltlich unklar?
Dem Ausbau der bAV für Geringverdiener stehen die Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, verhalten gegenüber. Obwohl Mitarbeiter mit kleinem Budget nach dem geplanten steuerlichen Fördermodell im Rahmen der bAV selbst nicht verpflichtet sind, zusätzliche Eigenbeiträge zu leisten, werde sie das nicht (47 Prozent) oder nur teilweise (49 Prozent) motivieren, für ihr Alter vorzusorgen, schätzen die Unternehmen. Drei Viertel (75 Prozent) der Unternehmen, die sich bereits in der bAV engagieren, haben auch nicht vor, künftig eine bAV für Geringverdiener anzubieten – trotz einer für Unternehmen überschaubaren Kostenbelastung bei signifikanter steuerlicher Förderung. „Diese Zurückhaltung mag darauf zurückzuführen sein, dass die befragten Unternehmen ihre bAV-Lösung für diesen Bereich ja bereits gefunden haben. Oder wurden die neuen Möglichkeiten bislang noch nicht vollständig zur Kenntnis genommen?“, fragt bAV-Experte Karst. Er betont: „Nicht nur hier zeigt sich, dass eine umfassende Kommunikation der neuen Möglichkeiten unerlässlich ist – nur dann kann die Reform tatsächlich Wirkung entfalten.“

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