Franke und Bornberg | map-report 909 Solvabilität im Vergleich
Der map-report 909 analysiert die aktuellen Berichte zu Solvabilität und Finanzlage („SFCR-Berichte“) nach Solvency II. Sein Fazit: Lebensversicherer bauen ihre Kapitalausstattung im dritten Berichtsjahrgang weiter aus. Private Krankenversicherer verzeichnen zwar eine leicht rückläufige Bedeckungsquote, behaupten sich aber auf hohem Niveau.
Gerade einmal 16 Wochen blieben Versicherern für die Veröffentlichung ihres Berichts zur Solvenz- und Finanzlage 2018 (Solvency and Financial Condition Report – kurz: SFCR). Nicht alle sind innerhalb der Frist ins Ziel gekommen. Auch 2019 mit besonderer Spannung erwartet: die Solvenzquoten (SCR-Quoten). Diese werden in einem aufwendigen Prozess aus der Gegenüberstellung von zwei Werten ermittelt. Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR). Das ist der „Kapitalpuffer“, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um Verpflichtungen auch dann noch erfüllen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtern sollten. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens.
Mehr als eine Quote
Anstelle dieser Standardformel dürfen Versicherer auch ein internes, gesellschaftsindividuelles Modell zur Berechnung der SCR-Quote anwenden. Dessen Entwicklung und der Abstimmungsprozess mit der Aufsichtsbehörde gestalten sich jedoch sehr aufwendig. Zudem sind Übergangsmaßnahmen sowie Erleichterungen bei den Rückstellungen zulässig. Im Ergebnis können die aufsichtsrechtlich relevanten Solvency-II-Quoten einschließlich aller Übergangsmaßnahmen nicht direkt verglichen werden: „Quote ist nicht gleich Quote“, erläutert Reinhard Klages, Chefredakteur des map-reports. „Je nachdem, wie die Quote ermittelt wurde, kann das Ergebnis leicht um mehrere hundert Prozent abweichen.“ Der map-report 909 trägt den verschiedenen Berechnungsformeln Rechnung. Die Solvabilitätsquote wird sowohl mit Volatilitätsanpassung (VA) und Übergangsmaßnahmen (ÜM) als auch ohne jegliche Hilfsmaßnahmen abgebildet. In den Grafiken werden immer nur jene Gesellschaften berücksichtigt, bei denen die jeweiligen Übergangshilfen auch angewendet wurden. Auf diese Weise wird deutlich, wie groß der Einfluss einer Maßnahme auf die Bedeckungsquote ist.
Solvenzquote von Lebensversicherern
Von insgesamt 83 untersuchten Lebensversicherern nutzten 72 Gesellschaften die Standardberechnung SCR, die übrigen elf ein internes System. 46 Versicherer machten von Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG und Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG Gebrauch. Zehn Lebensversicherer nutzten ausschließlich die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen. Weitere zehn Unternehmen setzten ausschließlich auf Volatilitätsanpassung. Die WWK nutzte die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG in Kombination mit der Volatilitätsanpassung.