Kommt jetzt der K.O.der Lebensversicherer? BaFin …

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Kommt jetzt der K.O.der Lebensversicherer? BaFin stellt 34 Lebensversicherer wegen finanzieller Schwierigkeiten unter intensivere Aufsicht!

31.07.2018


Das Reputationsrisiko von Unternehmen wie Viridium oder Frankfurter Leben, die reine Runoff- Gesellschaften darstellen, erscheint doch gering. Denn, diese Gesellschaften müssen nicht um Kunden werben. Ihre Kunden sind die Versicherer, die den Run-off betreiben. Wer kann sich also sicher sein, dass es nicht zum Geschäftsmodell gehören könnte, niedrigere Erträge als der ursprüngliche Versicherer weiterzugeben. Auch eine langfristige Herabsetzung der Garantien kann nie völlig ausgeschlossen werden. § 314 VAG lässt das zu. Die Generali hat in Pressemeldungen beschwichtigt. Man hat erklärt, dass der Käufer die Bestände effizienter verwalten könne und auch keine Vertriebskosten tragen müsse. Das gebe ihm die Möglichkeit höhere Erträge auszuschütten.

Das leuchtet zunächst ein. Wenn man aber berücksichtigt, dass die Generali nicht die Versicherungsverträge im Wege der Bestandübertragung verkauft hat, sondern nur 89,9 % der Aktien der Generali Leben einen neuen Eigentümer gefunden haben6, ändert sich zunächst nichts. Ob eine Reorganisation der Generali Leben fruchtet, ist fraglich, denn dies wäre auch für den Generalikonzern selbst möglich gewesen. Die Verwaltungskosten werden wohl zunächst gleichbleiben.

Mit Blick auf die Vertriebskosten ist festzuhalten, dass das Gro der Vertriebskosten in den ersten Jahren anfallen und sie somit bei Altverträgen längst aus den Kundenbeiträgen refinanziert wurden. Die laufenden Vertriebskosten (Folgeprovisionen) muss die Generali Leben weiterbezahlen7, weil sich mit dem Wechsel des Eigentümers die Vermittlungsverträge nicht verändern, wenn die Vermittler nicht neue Verträge akzeptieren und auf die Folgeprovisionen verzichten.

Man darf also sehr skeptisch sein.
BMF und BaFin scheinen sich jedenfalls auf massivere Schritte vorzubereiten, wie dieser Hinweis auf S. 22 zeigt:
„Präzisierungen der Regelungen zum gesetzlichen Sicherungsfonds werden ein schnelles und effizientes Verfahren gewährleisten, falls erstmalig der Bestand eines Lebensversicherers auf den gesetzlichen Sicherungsfonds übertragen werden müsste.

Alle betroffenen Kunden sollten im Grunde, mit Hilfe ihrer Berater, eine Investitionsrechnung anstellen und prüfen, welche Perspektiven Fortführung oder Auflösung bieten. Würde es sich bei den Verträgen um klassische Kapitalanlagen handeln, würde der Kunde von seinem Vermittler/Berater wahrscheinlich erwarten, dass ihm Szenarien für einen sog. Assetwechsel unterbreitet werden.

 

1In Kraft seit 01.01.2017
2https://www.versicherungsbote.de/id/4865803/Allianz-RV-AachenMuenchener-Lebensversicherer/
3https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/run-off-plaene-der-generali-sind-suendenfall-der-deutschen-lebensversicherung
4https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/millionen-vertraege-stehen-auf-dem-spiel-ausverkauf-bei-lebensversicherungen/20398778.html
5http://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html
6https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/wegen-niedrigzinsen-generali-verkauft-vier-millionen-lebenspolicen-an-abwickler/22769624.html?ticket=ST-7634741-jEQhziu2t0KecCc4D0cE-ap3
7http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/10/run-off-was-makler-wissen-sollten/
 

KONTAKT
Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG

Tel: 0931-260828-36
Fax:  0931-260828-436
p.worell@dvvf.de
www.dvvf.de

 

 

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