WISO testet in Sachen Unfallberatung – …

WISO testet in Sachen Unfallberatung – von der Oma, die auszog, Versicherungsmakler zu testen

23.10.2017

Makler 2 – „der Ungenaue“

Beim zweiten Makler wird – auch wenn das so gar nichts mit der Beratungsqualität zu tun hat – zunächst erst einmal unterschwellig in Frage gestellt, ob die Aussage „Meine Beratungsleistung kostet Sie nichts denn so auch korrekt ist. Die Testerin findet mit gewieften Fragen nämlich sehr schnell heraus, dass die Vergütung des Maklers mit im Beitrag steckt. Und wer zahlt diesen Beitrag dann bitteschön? Genau! Evtl. hätte man – wenn man dieses Thema schon aufgreift – auch in einem Satz darüber berichten können, dass der Vertrag direkt vom Versicherer und ohne Makler im Normalfall exakt identisch im Preis liegt. Für die Kundin wären damit also tatsächlich keine Extrakosten entstanden. Aber auch das verwirrt den Zuschauer vermutlich nur unnötig. Gönnen wir uns lieber auch noch ein klein wenig Beratungsgespräch. Viel Zeit haben wir für diesen Makler ja nicht mehr…

Er bietet der Testerin dann tatsächlich augenscheinlich an, was der Experte für optimal befunden hat. Allerdings – der Teufel steckt bekanntlich im Detail – hat er übersehen, dass die Versicherungsleistung in diesem Tarif ab dem 75. Lebensjahr von Jahr zu Jahr abgebaut wird – der Beitrag aber gleich bleibt. Das ist natürlich unglücklich. So ein grober Patzer. Man wartet gespannt auf den Vorwurf des Beratungsfehlers – der aber nicht kommt. Was uns auffiel: Hier werden im Beitrag offenbar die Klauseln zweier verschiedener Tarife (unvollständig) eingeblendet. Zunächst sieht man, dass es wohl gewisse Einschränkungen ab dem 75. geben wird. In der zweiten Klausel erkennt man am Bildschirmrand dann aber noch, dass sich irgendetwas ab dem 85. Lebensjahr ereignen wird. Das finden wir auch ein wenig ungenau… Ungeachtet der Klausel hat Oma Angelika immer noch sieben bis acht Jahre vor sich, in denen der Versicherungsschutz in keinster Weise eingeschränkt wird. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Vertrag im Maklerbestand sieben Jahre lang gar nicht mehr angefasst wird. Wir wissen nicht, wie die Bestandsarbeit des Maklers organisiert ist. Wir wissen nicht, welche Tarife es in acht Jahren geben wird. Wir wissen nicht, wie Kundin und Makler reagieren, wenn zum 75. Geburtstag von Oma Angelika der Nachtrag zum Versicherungsschein per Post kommt, der die erste kleine Reduzierung der Versicherungssumme ausweist… Diese Ungenauigkeit wirkt sich also frühestens in einigen Jahren aus. Und wenn sie sich auswirken sollte – wenn! – ist der Makler immer noch haftpflichtversichert. Der Kundin wird am Ende des Tages also kein Schaden entstehen.

Auch hier können wir dem Kollegen nichts ankreiden. Das ausgewählte Produkt passt, erfüllt alle Vorgaben und erfreut auch den Experten mit dem kundenfreundlichen Beitrag.

 

Kommentare

info@bossling.de
6 Jahre, 11 Monate her

Und was vielleicht noch zu bedenken wäre: Sind tatsächlich nur drei Kollegen bei dieser "Recherche" um Ihre Zeit bestohlen worden, oder waren es eventuell mehr als diese drei, die da zur Primetime ungerechtfertigt als Bashing-Opfer präsentiert wurden? Wurden diese drei villeicht nur als sie geeignetesten Opfer aus der Gesamtzahl gefiltert? Und besonders ärgerlich ist, dass wir diese unqualifizierten Beiträge dann durch die Rundfunkgebühren auch noch bezahlen müssen...

 

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