Stellungnahme der VEMA eG zum Referentenentwurf …

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Stellungnahme der VEMA eG zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.

17.01.2017

Zu 3. Ergänzend zu den Möglichkeiten einer Opting-Out-Regelung, deren rechtssichere Umsetzung nach dem aktuellen Stand der Beratung dem Sozialpartnermodell vorbehalten bleibt, erscheint ein verpflichtendes Angebot durch den Arbeitgeber, als erfolgversprechendes Mittel, die bAV auch in KMUs zu verbreiten. Bisher hat der Arbeitgeber das Recht, einen Anbieter für die bAV zu benennen, wenn denn sein Arbeitnehmer eine entsprechende Absicherung wünscht. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss sich früher oder später mit der Auswahl eines Anbieters befassen. Nach dieser Entscheidung verbleibt nur noch ein kleiner Schritt zum individuellen Angebot für den Arbeitnehmer, den der gewählte Anbieter sicher gern übernehmen wird. Hier hilft ein festgelegter Prozentsatz von (beispielsweise 4 %) des Einkommens als Berechnungsgrundlage, um für jeden Arbeitnehmer ein akzeptables Angebot zu erstellen, bei dem dem Arbeitnehmer sowohl die Zuschüsse, Vorteile und Nettobelastung vor Augen geführt werden kann. Eine solche Verpflichtung zu einem obligatorischen Angebot wäre auch eine vernünftige Grundlage für eine Opting-Out-Regelung außerhalb des Sozialpartnermodels.

Zu 4. Der Gesetzgeber hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach und umfassend mit dem Thema Anlageberatung durch Banken und sonstige Vermittler befasst. In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema Versicherungen mit „klassischer“ Anlage, mit Fondsanlagen mit Garantien und mit Fondsanlagen ohne Garantien behandelt und entsprechende Regelungen getroffen. Hier ist kein Grund erkennbar, warum nicht bei entsprechender Risikoneigung des Arbeitnehmers auch in der bAV die Möglichkeit einer chancenreicheren Anlage in eine Fondspolice ohne Kostenbelastung durch Garantien möglich sein soll. Die dafür notwendige individuelle Beratung erscheint wesentlich eher durch qualifizierte Versicherungsmakler umsetzbar, als durch die nicht fachspezifisch qualifizierten Mitarbeiter der Sozialpartner.

Zu 5. Es erscheint grundsätzlich nicht sinnvoll, die Sozialpartner, die in der Zielgruppe der Reform unterrepräsentiert sind, als vorrangige Verhandlungsführer zu wählen. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter haben mit der Metallrente und den anderen Branchenlösungen für Ihre Zielgruppen hervorragende Arbeit geleistet und wesentlich zur Verbreitung der bAV in ihren Zielgruppen beigetragen. Diese Ergebnisse werden auch immer wieder von Vermittlern für KMUs gewählt, wenn es denn für diese passt. Allerdings zeigen auch gerade die Entwürfe zur vorliegenden bAV-Reform, dass die Problembereiche der Großunternehmen sich deutlich von denen der KMUs unterscheiden. Beispielsweise der Bereich der Arbeitgeberhaftung spielt bei den meisten KMUs und den dort gewählten Durchführungswegen der bAV eine weit unwesentlichere Rolle als offenkundig bei den Sozialpartnern. Es ist daher nur schwer vorstellbar, dass eine zwischen den Sozialpartnern vereinbarte Lösung uneingeschränkte Zustimmung der KMUs finden wird. Diese Erfahrungen machten letztendlich auch schon die Tarifpartner bei Ihren Versuchen, exklusive Vertragspartner in der bAV für Ihre angeschlossenen Unternehmen festzulegen.

Der vorliegende Entwurf zur Reform der bAV enthält viele gute Ansätze, die jedoch insbesondere im Hinblick auf die zuvor genannten Punkte nochmals diskutiert werden sollten.

Hermann Hübner                                             Andreas Brunner
Vorstandsvorsitzender VEMA                          stellv. Vorstandsvorsitzender
Hauptsitz Heinersreuth                                    Sitz Karlsruhe

 

Pressekontakt:

Eva Malcher
Telefon: 0921/7869483-843
E-Mail: eva.malcher@vema-eg.de

 

Unternehmen

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G
Unterkonnersreuth 29
95500 Heinersreuth

Internet: www.vema-eg.de

 

Über VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G

Die VEMA eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von 2.562 mittelständigen Versicherungsmaklerbetrieben mit mehr als 15.000 beschäftigten Personen.

 

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