Nachvertragliche Kundenabwerbung zulässig?

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Nachvertragliche Kundenabwerbung zulässig?

22.04.2025

3.) Klausel-Überprüfung

Die Installation eines tauglichen Compliance-Systems, in die eine Vertrags-Klausel eingebettet sein muss, kann nicht anhand von 2, 3 Stichwörtern vorweggenommen werden, dazu bedarf es weitergehender rechtlicher Beratung und Betreuung. Am Anfang muss jedoch eine Überprüfung des Vertriebsvertrages zu dem Vermittler stehen. Um die Leitplanken der o.g. Rspr. umzusetzen, muss eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel i.S. des § 90 HGB deutlich werden lassen, dass der Begriff des „Geschäftsgeheimnisses“ i.S. des § 2 Nr. 1b GeschGehG Anwendung findet.

Als weiterer Mindeststandard muss erkennbar werden, dass relevante Informationen nur Personen anvertraut werden, die die Informationen zur Durchführung ihrer Aufgabe (potentiell) benötigen und die zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Vertrages hinaus verpflichtet worden sind. Zudem müssen diese Personen von der Verschwiegenheitsverpflichtung in Bezug auf die fraglichen Informationen konkrete Kenntnis haben (sog. „need to know“ Prinzip).

4.) Fazit

Aus unserer Sicht ist es so, dass ganz überwiegend sehr weitreichende Klauseln vertraglich vereinbart wurden, die ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagen.

Mit Einführung des Geschäftsgeheimnisgesetz verlangt der Gesetzgeber strengere tatsächliche und rechtliche Vorgaben.

Wegen des enormen wirtschaftlichen Schadenpotenzials ist es unbedingt erforderlich, rechtswirksame nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit den Vertragspartnern zu vereinbaren. Dies betrifft sowohl die Handelsvertreter und sonstige Vertriebler, wie auch die Arbeitnehmer.

Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie sich dieses wichtigen Themas erneut annehmen! Aufgrund der klaren Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auch die Instanzgerichte künftig sehr schneller dabei sein, die Unwirksamkeit alter „Catch-all-Klauseln“ auszuurteilen.

 

Pressekontakt:

Oliver Timmermann
Telefon: +49 40 88888-777
E-Mail: timmermann@kanzlei-michaelis.de

 

Unternehmen

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Internet: www.Kanzlei-Michaelis.de

 

Über Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Die Kanzlei Michaelis zählt zu den bekanntesten und am häufigsten mandatierten Kanzleien für Versicherungsmakler, gemäß den fortlaufenden YouGov-Studien der vergangenen Jahre. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind u. a. spezialisiert auf die Bereiche des Arbeitsrechtes, Vertriebsrechtes, Versicherungsrechtes, Kapitalanlagerechtes und des Gesellschaftsrechtes. Die Kanzlei Michaelis unterstützt bundesweit Versicherungsmakler und deren Kunden in sämtlichen Rechtsfragen des Versicherungs- und des Versicherungsvertriebsrechtes.

 

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