Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag

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Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag

20.12.2017


Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten.

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Andreas W. Tilp
Telefon: +49 7121 9090951
Fax: +49 7121 9090981
E-Mail: medien@tilp.de

 

Unternehmen

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstraße 21
72138 Kirchentellinsfurt

Internet: www.tilp.de

 

Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Im Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet "Prozessführung im Bereich Handel und Haftung" geführt. Die Kanzlei hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt Tilp als "Fachmann für Massenklagen" (11.12.2014) und "Mister KapMuG" (18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.

TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP Litigation") ist eine Schwesterkanzlei von TILP und führt in Deutschland Klageverfahren für institutionelle Investoren im Milliardenbereich. TILP Litigation vertritt u.a. in Musterverfahren nach dem KapMuG die jeweilige Musterklägerin wegen der "gescheiterten" Übernahme von VW im Jahr 2008 gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG vor dem OLG Celle sowie wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Braunschweig.

 

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