Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag

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Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag

20.12.2017

Steinhoff-Bilanzskandal: TILP hat am 19.12.2017 die erste Anlegerklage gegen die Steinhoff International Holdings N.V. eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gestellt - Schäden in Milliardenhöhe betroffen - Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter steinhoff-sammelklage.de


Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner Branche. 

Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet. 

Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent seines Einstandspreises geltend. 

 

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