Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag
Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss.
"Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein Naturereignis", sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi mit der deutschen Sammelkage", fährt Tilp fort.