Schnell bestellt – und nachher geprellt? …

Anzeige

Schnell bestellt – und nachher geprellt? Rechtstipps zu Online- und Telefonverträgen

28.11.2017

Doch nicht der Richtige: Komm ich aus dem Vertrag wieder raus?
„Ich schließe mal schnell online ab. Zur Not trete ich eben wieder zurück.“ – In dem Glauben, dass jeder Online- oder Telefonkauf widerrufen werden kann, schlagen viele Schnäppchenjäger zu. Allerdings irren Verbraucher hier häufig: „Grundsätzlich gilt ein Widerrufsrecht nur für Verträge zwischen einem gewerblich tätigen Unternehmer und einem privat handelnden Verbraucher und auch nur dann, wenn der Verbraucher für die bestellte Leistung etwas zahlen muss.“ Und selbst hier gibt es einige Ausnahmen: „Wenn ein privater Verbraucher beispielsweise telefonisch oder online eine Reise oder einen Mietwagen bucht, Lebensmittel, Gesundheits- oder Hygieneartikel bestellt oder ein Zeitungsabonnement ordert, gilt das Widerrufsrecht nicht.“ Die Rechtsanwältin empfiehlt daher, sich in jedem Fall vor Vertragsabschluss genau beim Anbieter zu informieren, ob man im Nachhinein noch widerrufen kann.

Vielleicht gibt’s noch ein Zurück: Wie schnell muss ich handeln?
Im Normalfall hat der private Verbraucher bei einem telefonisch oder elektronisch abgeschlossenen Vertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht. „Die 14 Tage gelten für die Abgabe der Erklärung. Die Frist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Beinhaltet der Vertrag die Lieferung von Waren, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn der Besteller die Ware erhalten hat. Bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt des letzten Teils der Bestellung“, erklärt Rechtsanwältin Christina Warsitz. Hat der Unternehmer oder Lieferant den Besteller jedoch nicht über das Widerrufsrecht informiert, beginnt die Frist nicht mit dem Vertragsabschluss oder dem Erhalt der Ware. In diesem Fall hat der Besteller die Möglichkeit, den Widerruf des Vertrags bis spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Ware zu erklären. Und immer dran denken: „Nach erklärtem Widerruf sind die gegebenenfalls erhaltenen Leistungen zurückzuerstatten“, warnt die Anwältin.

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.