Wilhelm setzt sich durch / BGH: …

Anzeige
Kundenzeitung

Wilhelm setzt sich durch / BGH: „Ernstlichkeit“ der Inanspruchnahme keine Voraussetzung für den D&O-Versicherungsfall – Abtretung ist zulässig

14.04.2016

Dr. Mark Wilhelm © Wilhelm Rechtsanwälte - Partnerschaft von Rechtsanwälten

Dr. Mark Wilhelm


Der Versicherer lehnte in beiden Fällen eine Deckung ab. Es mangele an der ernsthaften Absicht der jeweiligen Versicherungsnehmerin, ihren gegenwärtigen Geschäftsführer tatsächlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Außerdem sei die Abtretung nicht zulässig. Die Inanspruchnahme erfolge nur der Form halber, um im kollusiven Zusammenwirken mit der versicherten Person den Versicherungsfall auszulösen. Die versicherungsnehmenden Unternehmen, vertreten durch die Sozietät Wilhelm, klagten daraufhin auf Deckung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte in zwei viel kritisierten Urteilen der Ansicht des beklagten Versicherers: Der Versicherungsfall setze nicht nur ein förmliches Anspruchschreiben, sondern auch die „Ernstlichkeit“ der Inanspruchnahme voraus. Ob eine Inanspruchnahme in diesem Sinne „ernstlich“ ist, sei eine tatrichterliche Einzelfallentscheidung.

Den Revisionen der klagenden Unternehmen gab der BGH nun statt und folgt damit der Argumentation von Wilhelm Rechtsanwälte.

  • Die Abtretung des Freistellungsanspruchs des Managers gegen den D&O-Versicherer an das Unternehmen ist zulässig.
  • Die „Ernstlichkeit der Inanspruchnahme“ ist kein Tatbestandsmerkmal des Versicherungsfalls in der D&O-Versicherung.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.