Serie: Schadensfall des Monats Februar 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Fatales Hin und Her“
Fazit:
Dieser Fall zeigt wiederum sehr deutlich, dass die sogenannte „eigenverantwortliche Stellungnahme“ eines angegriffenen Berufskollegen der Dreh- und Angelpunkt für den möglichst zielführenden und erfolgreichen Verlauf eines Schadensfalls ist. Wichtig ist hierbei das Verständnis, dass es dem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer bei der Bitte um Abgabe einer eigenverantwortlichen Stellungnahme zum (vermeintlichen) Beratungsverschulden in allererster Linie darum geht, eine Einschätzung zum Haftungsrisiko abgeben zu können. Damit steht und fällt die weitere Bearbeitung des Schadens. MaklerInnen sollten demnach schlicht und ergreifend möglichst offen und transparent das Geschehene in einfacher, klarer und eigener Sprache darlegen. Häufig ist es in der Schadenabteilung eine unserer Hauptaufgaben, dieses Verständnis zu wecken und bei der strukturierten Aufbereitung eines Schadensfalles nach Kräften zu unterstützen, was uns glücklicherweise auch abschließend in diesem Fall gelungen ist.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de