Serie: Schadensfall des Monats Oktober 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Haftung ja, Deckung nein“
Hinsichtlich der eigentlichen Schadensersatzforderungen aus dem entgangenen Verkaufserlös, nahm der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer dagegen eine wissentliche Pflichtverletzung an. Das ließ sich nach den Entscheidungsgründen des landgerichtlichen Urteils, die das OLG als zutreffend bewertete, leider auch nicht in Abrede stellen. Denn dort hieß es eben (s.o.) ausdrücklich, dass M die Angebote über 245.000 EUR bewusst - also mit dem notwendigen Pflichtverletzungsbewusstsein - vorenthalten hätte, um den eigenen Gewinn zu erhöhen. Zudem wies der Versicherer berechtigterweise darauf hin, dass die Pflicht zur Mitteilung von höheren Kaufpreisangeboten eine gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllende Kardinalspflicht sei und deshalb auch ohne Ansehung der Entscheidungsgründe auf eine wissentliche Pflichtverletzung hätte geschlossen werden können.
Fazit:
Die Klausel zum Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzungen hat gegenüber der gesetzlichen Regelung aus § 103 VVG sowohl Vor- als auch Nachteile. So genügt – anders als bei § 103 VVG – nicht bereits Eventualvorsatz für die Leistungsfreiheit des Versicherers. Andererseits muss sich die Wissentlichkeit nicht auf die Schadensfolgen beziehen. Im oben geschilderten Fall hätte aber wohl sowohl nach der gesetzlichen Regelung als auch nach den hier maßgeblichen AVB kein Versicherungsschutz bestanden. Denn auch eine vorsätzliche Schadenverursachung hätte man hier wohl annehmen können.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de