Serie: Schadensfall des Monats März 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Kein Anschluss unter dieser Hausnummer
M hatte seine Haftung jedoch nicht nur nicht erweitert, er hatte auch keine Beschaffenheitsgarantie abgegeben. Weder in die Korrespondenz mit dem Erwerber noch in dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag fand die Zusicherung eines Gasanschlusses Eingang. Der Wille, sich über die normale Maklerhaftung hinaus binden zu wollen, war nicht erkennbar. Die bloße Beschreibung einer Kaufsache im Exposé hielten wir für die Annahme eine Zusicherung/Garantie nicht ausreichend und trugen entsprechend vor.
Fazit:
Dem versicherungsvertraglichen Ausschluss, um den es im obigen Fall ging, kommt eigentlich keine eigenständige Bedeutung, sondern nur eine klarstellende Funktion zu, da Deckung ja ohnehin nur gewährt wird, soweit der jeweilige VN „auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen“ schadensersatzpflichtig gemacht wird. Entscheidend ist also, ob eine Haftung über das gesetzliche Maß hinaus begründet wurde. Hier konnte davon keine Rede sein. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer hat dies letztlich auch eingesehen und – wohl auch aufgrund des relativ überschaubaren Forderungsbetrages (final ging es nur noch um etwas über 2.000 EUR) – eine Regulierung veranlasst. Vertretbar wäre auch Abwehrschutz gewesen.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de