Serie: Schadensfall des Monats März 2022 …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Serie: Schadensfall des Monats März 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Kein Anschluss unter dieser Hausnummer

29.03.2022

M meldete den Haftungsfall seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Nach Anforderung weiterer Unterlagen und erster Prüfung des Sachverhaltes teilte der Versicherer jedoch mit, dass keine Versicherungsleistungen in Betracht kämen. Denn nach den maßgeblichen AVB beziehe sich der Versicherungsschutz nicht auf Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgingen. So läge der Fall auch hier. M hätte hinsichtlich des Vorhandenseins eines Gasanschlusses eine Art Garantie abgegeben. Dieser Einschätzung des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers konnten wir uns in zweierlei Hinsicht nicht anschließen. Zum einen vermochten wir schon keine Pflichtverletzung zu erkennen, zum anderen lag unseres Erachtens auch keine Zusicherung im Sinne der AVB vor.

Grundsätzlich verletzt der Makler seine Pflichten, „wenn er Eigenschaften des Objekts behauptet oder sonstige – eigene oder sich zu Eigen gemachte – Informationen über diese erteilt, ohne sich die dafür erforderlichen Grundlagen verschafft zu haben“ (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 – III ZR 146/06). Auf der anderen Seite darf der Makler aber Informationen, die er von dem Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH, Urteil vom 16. September 1981 – Iva ZR 85/80), wenn er die betreffenden Informationen – insbesondere, wenn er diese in einem eigenen Exposé herausstellt – mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat. Dazu gehört nach Rechtsprechung des BGH, dass der Makler keine Angaben in sein Exposé aufnimmt, die nach den in seinem Berufsstand vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich als unrichtig, nicht plausibel oder sonst als bedenklich einzustufen sind. Hiervon abgesehen schulde der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen; insbesondere dürfe er – so der BGH – im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen. Dies traf auch auf M zu, der lediglich eine vom Verkäufer erlangte Information weitergegeben hatte. Dass der Anschluss im zu veräußernden Objekt nicht mit dem örtlichen Gasnetz verbunden war, war für M nicht erkennbar.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Mit KI-Unterstützung zur Sach-Police: die Bayerische und muffintech starten Pilotprojekt
25.07.2025

Die Versicherungsgruppe die Bayerische und das Tech-Startup muffintech starten ein gemeinsames Pilotprojekt, um den …

EDV / Technik
FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH: Direkter Absprung vom smartMSC ins VEMA-Portal dank BiPRO-Norm 440
25.07.2025

Die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH ermöglicht Maklern ab sofort in Zusammenarbeit mit der VEMA eG …

Recht / Steuern
Haftung bei schadhaftem Inventar in Ferienimmobilie
25.07.2025

Vermieterinnen und Vermieter einer Ferienwohnung haften dafür, dass das Inventar zum Zeitpunkt der Vermietung …