Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen?

21.05.2016

Typische Unfallschäden ausgeschlossen

© Pixabay

Die AXA macht alle Leistungen grundsätzlich von einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen abhängig. „Lieber Doktor, kann ich noch eine Nacht bleiben?“, kann da schon eine wichtige Frage werden. Außerdem können Unterhaltsansprüche an Hinterbliebene so bei einem Todesfall an der Unfallstelle (also ohne vorherigem Krankenhausaufenthalt) komplett gestrichen werden. Überwiegend wird vom Versicherer nur das Schmerzensgeld von einem Krankenhausaufenthalt abhängig gemacht.

Über die gängigen Ausschlüsse oder Leistungskürzungen  (Trunkenheit, Drogen, Straftat, keine Fahrerlaubnis usw.) hinaus haben die meisten Versicherer die Klausel „Psychische Reaktionen“ in Ihren Bedingungen: „Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“  Die Steigerung bei einigen Versicherern ist dann über diesen Ausschluss zu finden: „Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach […] ist.“ Über die „überwiegende Ursache“ kann man dann bei typischen Unfallschäden sicher streiten.

Die Alte Leipziger ist da noch erfinderischer. Damit lässt sich jeder Streit zur überwiegenden Ursache ausschließen. In deren Bedingungen heißt es: Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, unabhängig davon, ob diese durch den Unfall entstanden sind.“

Wenige Versicherer haben in den Bedingungen der Fahrerschutzversicherung eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vereinbart. HDI hat neben dieser Vereinbarung auch noch die Bedingung: Der Fahrer muss seine Ansprüche selbständig geltend machen. Eine Leistung erfolgt an den Fahrer.“ Wie verhält es sich, wenn der Fahrer dazu nicht in der Lage ist (z.B. Koma nach einem Unfall)?  Bei einem tödlichen Unfall wird es noch schwieriger sein, als Fahrer seine Ansprüche geltend zu machen.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.12.2024

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.12.2024

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
21.01.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
18.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
rhion.digital: Jetzt auch mit eigenem Kfz-Tarif für Gewerbe
22.11.2024

Mit dem kürzlich erfolgten Startschuss des neuen Kfz-Tarifs bietet rhion.digital ab jetzt auch Kfz-Versicherungen …

Versicherungen
HDI Deutschland: Ab 1.1.2025 nur mit sechs Vorstandsmitgliedern
22.11.2024

Sven Lixenfeld, Vorstand Leben und Kapitalanlagen im Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung Deutschland, wird ab …

Recht / Steuern
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen - ARAG Experten mit einem wegweisenden BGH-Urteil, das sich gewaschen hat
22.11.2024

Ob in Cowboy-Manier mit Hochdruckreiniger, in Waschbox oder Waschstraße – ein sauberes Fahrzeug schätzen …