Serie: Schadensfall des Monats - Februar …

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Serie: Schadensfall des Monats - Februar 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH

24.02.2016

Exkurs:

Problematischer kann es im Einzelfall für den Makler werden, wenn die Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine Obliegenheit zur Dokumentation vorsehen. Dann könnte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer allein bei Vorliegen einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit zur Dokumentation die Versicherungsleistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (Die Bedingungen verweisen hier auf die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung; vgl. aber auch § 28 Abs. 2 S. 2 VVG), sofern der Vermittler nicht erfolgreich eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung widerlegen kann. Bezogen auf den vorliegenden Fall wäre z.B. denkbar, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nur eine anteilige Regulierung vorgenommen hätte.

Eine Obliegenheit zur Dokumentation kann insofern nur bedingt als Vorteil für den VN einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung angesehen werden, weil diese eine Beweislastverschiebung zugunsten des Versicherers begründet. Es wird in diesem Zusammenhang gerne übersehen, dass die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestands (wie etwa der wissentlichen Pflichtverletzung) beim Versicherer liegt. Zwar muss dieser auch die Verletzung von Obliegenheiten beweisen, doch in Fällen, in denen der Makler keine Beratungsdokumentation vorlegen kann, fällt dem Versicherer dies denkbar leicht. Der Weg zur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ist dann nicht mehr allzu weit.

 

Der Artikel wurde uns freundlicherweise von der Hans John Versicherungsmakler GmbH zur Verfügung gestellt.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht,
Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

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