Serie: Schadensfall des Monats - Februar 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH
Vor dem Hintergrund der weitgehenden Pflichten des Versicherungsmaklers und aufgrund der Tatsache, dass sich nicht nachweisen ließ, dass der Mitarbeiter der A es möglicherweise versäumt hatte, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem verunfallten Sattelschlepper um ein Leasingfahrzeug handelte (im Zweifelsfall hätte der Mitarbeiter des M aufgrund dessen Vorwissens um die Fahrzeuge der diesbezüglich wohl ohnehin nachfragen müssen) regulierte die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung diese Forderung der A im Ergebnis vollständig. Bis hierhin bedurfte es jedoch eines nicht unerheblichen Argumentationsaufwandes der Schadensabteilung des von dem M beauftragten Konzeptmaklers im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.