Suche auf der gesamten Webseite
Ergebnisse
Bundessozialgericht bestätigt: GKV-Wahltarife sind rechtswidrig
Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sämtliche von der AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen unzulässig sind, erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV):
Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die …
degenia AG – auch in 2019 mit neuen Produkten am Start.
Wann eine Erwerbsminderungsrente verweigert wird
Umfrage: Versicherer und Makler meiden Insurtechs
Annäherung bei der Grundrente
Zumutbare Einschränkung bei der Arztwahl?
Allianz Leben senkt Zinsen für Renten-Policen
P&R-Pleite: Keine Alleingänge der Gläubiger
DVAG und MLP sind weiterhin die größten Allfinanzvertriebe
Gewerbeversicherung24 benennt sich um

Die Krankenversicherer Debeka, HanseMerkur und Signal Iduna haben im Jahr 2018 die meisten Vollversicherten hinzugewinnen können. Die größten Bestandsverlierer sind die Versicherer DKV, Allianz, Central und Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die durchschnittliche Abschlusskosten-Quote lag bei 6,34 Prozent. …