Bundesrat stimmt bAV-Reform zu: „Das BRSG …

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Bundesrat stimmt bAV-Reform zu: „Das BRSG ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber mit ‚Kinderkrankheiten‘ des neuen Systems ist zu rechnen“

10.07.2017

Welche Bewegung wird die Reform im Markt auslösen?

Vermutlich werden Unternehmen, die auf eine bAV mit Garantien setzen, in den nächsten Monaten genau schauen, welche Regelungen sie auf Basis des aktuellen Produktangebots noch umsetzen wollen, bevor das BRSG in Kraft tritt. Das könnte zu einem kurzfristigen Run auf Garantieprodukte führen.

Die ersten Tarifverträge zu reinen Beitragszusagen werden wir vermutlich frühestens in einem Jahr sehen. Erst wenn dieser erste Schritt getan ist, werden meiner Einschätzung nach weitere Unternehmen nachziehen.

Was fragen Unternehmen Sie zum Thema BRSG und was raten Sie ihnen?

Unternehmen wollen wissen, was sie jetzt tun sollen. Ich rate zu einer Bestandsaufnahme. Wie sehen die bestehenden Pensionspläne aus und welche Möglichkeiten bieten die neuen Regelungen? Vor allem Unternehmen, die eine durch Mitarbeiterbeiträge finanzierte bAV anbieten, sollten prüfen, was sich für sie aus der Neuregelung ergibt.

Allerdings ist noch mit einigen „Kinderkrankheiten“ des neuen Systems zu rechnen. Das BRSG enthält einige Inkonsistenzen und Unklarheiten, die noch behoben werden müssen, damit alle Rädchen des neuen Systems gut ineinandergreifen. Es braucht eine hohe Sachkenntnis, um auf Basis der neuen Regelungen ‚wasserfeste‘ Pensionspläne zu gestalten, und die Produktanbieter verfügen noch über keinerlei Erfahrungswerte mit dem neuen System. Daher werden die nächsten Jahre wohl durch ein vorsichtiges Herantasten geprägt sein.

Ende 2023 wird der Gesetzgeber den Status Quo der bAV dokumentieren. Wird er dann ein aus seiner Sicht zufriedenstellendes Bild vorfinden?

In fünf Jahren wird erst ein Zwischenfazit zu ziehen sein – denn bis die ersten neuen Pensionspläne aufgesetzt, die Kinderkrankheiten behoben und die Lehren aus den Anfangsfehlern gezogen wurden, wird einige Zeit vergehen. Fünf Jahre sind dafür meiner Meinung nach zu knapp bemessen.
 

Dr. Reiner Schwinger ist Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson und leitender Geschäftsführer von Willis Towers Watson in Deutschland sowie Österreich. Schwinger berät seit rund 20 Jahren eine Vielzahl nationaler und internationaler Unternehmen bei der Neuordnung sowie Durchführung betrieblicher Altersversorgungsprogramme und deren Einbindung in das Personalmanagement. Sein besonderes Interesse gilt der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Vorsorgesysteme unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Anforderungen. Zu diesem Thema hält er Fachvorträge und hat Beiträge in Fachzeitschriften und Festschriften veröffentlicht. Er ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

 

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