Bundesrat stimmt bAV-Reform zu: „Das BRSG ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber mit ‚Kinderkrankheiten‘ des neuen Systems ist zu rechnen“
„Mit der bAV-Reform hat die Bundesregierung grundsätzlich die richtigen Weichen gestellt – auch wenn einige Details des Gesetzes noch inkonsistent sind und weiterer Reformbedarf bleibt. Daher wird noch einige Zeit vergehen, bis die ersten Pensionspläne nach neuem Recht eingeführt werden.“ Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson
Am heutigen 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit steht das Gesetz, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, inhaltlich abschließend fest und wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Wie ist das Gesetz einzuschätzen und wie wird es die bAV in Deutschland verändern? Aus der Sicht des bAV-Experten antwortet Dr. Reiner Schwinger, Nordeuropa-Chef des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson.
Herr Dr. Schwinger, wozu brauchen wir ein Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt. Angesichts des demografischen Wandels kommt das umlagefinanzierte Rentensystem an seine Grenzen. Wenn wir weiterhin genug Geld im Alter haben wollen, gibt es zum Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge gar keine Alternative.
Hier ist es absolut richtig und sinnvoll, Unternehmen und Mitarbeiter ins Boot zu holen. So lassen sich effiziente Versorgungssysteme entwickeln, mit denen ein größerer Teilnehmerkreis erreicht werden kann als über den Einzelvertrieb privater Verträge. Und durch die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse zu den Mitarbeiterbeiträgen in die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird die Bedeutung des Versorgungslohns noch einmal unterstrichen. Nur wenn in den Köpfen ankommt, dass der Versorgungslohn ebenso wichtig ist wie der Barlohn, werden wir einen wesentlichen Ausbau der kapitalgedeckten Altersversorgung erleben.
Die Regelungen sind dennoch vielfach kritisiert worden.
Man merkt dem BRSG an, dass es ein Kompromiss ist – manche Probleme wurden halbherzig angegangen und inkonsistent gelöst.
- Zum Beispiel wurde die steuerliche Förderung ausgebaut, aber nicht beitragsrechtlich flankiert – hier bleibt die Reform auf halbem Weg stehen.
- Bei den Regelungen zum Zusammenspiel von „alter“ und „neuer bAV-Welt“ ist noch gar nicht klar, wie sie in der Praxis umzusetzen sind.
- Eines der aus Unternehmenssicht größten Probleme, der weiterhin unrealistisch hohe Rechnungszins, der für die steuerliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist, wurde gar nicht angepackt. Das belastet die Direktzusage – das bedeutendste bAV-Modell in Deutschland – massiv. Dadurch werden Scheinzinsen besteuert und der Staat finanziert sich auf Kosten der Unternehmen und der künftigen Betriebsrentner.
Es besteht also weiterhin Reformbedarf – oder anders ausgedrückt: Handlungsbedarf für die kommende Bundesregierung nach der Wahl.
Auch die Idee einer bAV ohne Garantien stößt nicht überall auf Gegenliebe…
Wer Unternehmen bei der weiteren Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge mit ins Boot holen will, muss auch schauen, was Unternehmen leisten können und wollen. Ich spreche täglich mit Unternehmen, die für die bAV ihrer Mitarbeiter einiges zu investieren bereit sind – aber sie möchten die damit verbundenen Kosten in gut kalkulierbaren Grenzen halten. Dem kommt die neue reine Beitragszusage entgegen, denn hier hat der Arbeitgeber mit der Zahlung der Beiträge und der sorgsamen Steuerung des bAV-Modells seine Verpflichtungen abschließend erfüllt.
Die Kritik entzündet sich häufig fälschlich an der Befürchtung, dass es ohne Garantie gar keine Sicherheitsvorkehrungen gäbe. Dem ist aber nicht so – dank umfassender Vorschriften zur Aufsicht und zum Risikopuffer, durchdachter Anpassungsmechanismen und nicht zuletzt dank des Sachverstands und der Sorgfalt, die Unternehmen bei der Einführung und dem Betrieb von bAV-Modellen investieren.