Zahlungsmoral 2017 leicht schwächer – Trotz …

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Zahlungsmoral 2017 leicht schwächer – Trotz Konjunktur-Rekorden mehr als 78.000 Verbraucherinsolvenzen – Inkassounternehmen: „Es gibt einen Sockel an harter Überschuldung“

19.01.2017

Kaum Rückgang bei Verbraucherinsolvenzen

Nicht ganz so deutlich wie bei den Unternehmen fällt der Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen aus. Deren Zahl sank 2016 um nur zwei Prozent auf 78.200. Dem steht die Zahl von 6,8 Millionen verschuldeten Verbrauchern gegenüber. Diese war nach Angaben von Creditreform zuletzt sogar noch gestiegen. „Es scheint, als gäbe es hier einen Sockel an harter Überschuldung, der sich auch durch eine optimal laufende Konjunktur nicht abbauen lässt“, erklärt Marion Kremer, Vizepräsidentin des BDIU. Für 2017 erwartet die Branche, wenn überhaupt, nur einen moderaten Rückgang der Privatpleiten.

Die Umfrage bestätigt: Hauptgrund, warum private Schuldner Rechnungen nicht bezahlen, ist Überschuldung. 80 Prozent der Inkassounternehmen machen diese Erfahrung. 64 Prozent beobachten ein unkontrolliertes Konsumverhalten als Nichtzahlgrund. Kremer: „Das betrifft vor allem jüngere Schuldner.“ Die BDIU-Vizepräsidentin glaubt, dass eine bessere finanzielle Bildung von Schülern und Verbrauchern präventiv helfen könnte.

Weizsäcker Stiftung hilft Überschuldeten

Wichtig sei aber auch die Unterstützung durch Institutionen wie zum Beispiel die Marianne von Weizsäcker Stiftung. Die Organisation wurde bereits vor gut 25 Jahren von der Ehefrau des damaligen Bundespräsidenten ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, ehemals suchtkranke Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Betroffene, um die sich die Stiftung kümmert, haben im Schnitt Schulden in Höhe von rund 10.000 Euro. Bis heute hat sie über 5.000 Personen einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht.

„Wir verhandeln mit den Gläubigern unserer Klienten und versuchen dabei zunächst, die Höhe der Forderungen zu reduzieren, abgestimmt auf die maximale Leistungsfähigkeit der Betroffenen“, erklärt Rita Hornung, Geschäftsführerin der Stiftung. „Für diese Vergleichssumme stellt die Stiftung entsprechende Darlehen zur Verfügung, sodass die Betroffenen nur noch eine Rate auf überschaubare Zeit an nur einen einzigen Gläubiger – also die Weizsäcker Stiftung – zahlen müssen.“

Auch für Gläubiger sind solche Entschuldungen sinnvoll, sagt Hornung – obwohl diese dabei auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer stimmt zu: „Außergerichtliche Lösungen sind vergleichsweise unbürokratisch und vor allem lassen sie sich in einem zeitlich überschaubaren Rahmen realisieren – ein Insolvenzverfahren dagegen dauert bis zu sechs Jahre.“

Immerhin bis zu 42 Prozent der Forderungssummen könnten laut Schätzwerten aus der Inkasso-Umfrage realisiert werden, wenn sich Gläubiger und Schuldner auf tragfähige außergerichtliche Lösungen einigen. Bei gerichtlichen Verfahren liegt die Maximalquote mit 9 Prozent erheblich niedriger. Ein Grund: Im gerichtlichen Verfahren müssen aus der zur Verfügung stehenden Masse zunächst die Kosten des Verfahrens gedeckt werden, also für das Gericht sowie für den Treuhänder beziehungsweise Insolvenzverwalter. Im Durchschnitt betragen diese rund 2.000  Euro. „Zur Deckung der Gläubigerforderungen bleibt dann meist kein Geld mehr übrig“, so Kremer.

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