Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen? ARAG Experten zu der Möglichkeit, die Rente aufzustocken
Was soll sich durch die „Flexi-Rente“ ändern?
Ab Mitte 2017 soll der Hinzuverdienst zur Rente flexibler geregelt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung kürzlich beschlossen hat. Durch die sogenannte „Flexi-Rente“ sollen die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Stattdessen sollen Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Von dem darüber liegenden Verdienst sollen 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen würden dadurch entfallen. Das neue Gesetz soll zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und die Regelungen zum Hinzuverdienst im kommenden Juli in Kraft treten.
Hinzuverdienst bei einer Hinterbliebenenrente
Wer als Hinterbliebener eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, darf ebenfalls nicht unbegrenzt hinzuverdienen, wenn er die Rente in voller Höhe ausbezahlt bekommen möchte. Seit 1. Juli 2016 können Witwen oder Witwer in den alten Bundesländern 803,88 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Gehalt auf die Rente angerechnet wird. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 756,62 Euro. Werden die aktuellen Freibeträge überschritten, wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente erhöht den Freibetrag um 170,52 Euro in den alten und 160,50 Euro in den neuen Bundesländern.
Informationsangebote nutzen
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten die Informationsangebote der Deutschen Rentenversicherung, die Auskunft über die genauen gesetzlichen Grenzen des Hinzuverdienstes und Möglichkeiten der verschiedenen Teilrenten anbieten.
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