Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen? ARAG Experten zu der Möglichkeit, die Rente aufzustocken
Wer auf eine gesetzliche Rente angewiesen ist, gehört selten zu den Wohlhabenden im Lande. Gerade bei Frauen reichen die monatlichen Bezüge oft nur für das Nötigste. Um sich auch mal größere Anschaffungen leisten zu können, gehen immer mehr Rentner einer Beschäftigung nach und bessern so das magere Altersruhegeld auf.
Wichtig sind dabei die Hinzuverdienstgrenzen – je höher diese ausfallen, desto mehr Geld kann dem Rentner insgesamt zur Verfügung stehen. Die ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln derzeit zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht – und welche Änderungen für das kommende Jahr geplant sind.
Beim Bezug von Altersrente
Die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdienstes bei Rentenbezügen besagt, dass Bezieher einer Regelaltersrente grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung wird davon nicht beeinflusst. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente dagegen können bei einer Vollrente derzeit nur bis zu 450 Euro pro Monat rentenunschädlich hinzuverdient werden. Möchten Sie mehr verdienen, wird Ihre Rente nur als Teilrente – in Gestalt einer Zweidrittel-, einer Halben oder einer Eindrittel-Rente ausgezahlt. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig individuell berechnet werden. Entscheidend sind hierbei das vor dem Beginn der ersten Altersrente versicherte Gehalt beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer). Sollte der Hinzuverdienst höher als die jeweilige Hinzuverdienstgrenze ausfallen, wirkt sich dies auf die Höhe der auszuzahlenden Rente aus. Je höher der Verdienst, desto niedriger die Rente. Der erlaubte Hinzuverdienst darf aber sowohl bei einer Voll- als auch bei einer Teilrente im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden – allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdienstes.
Beim Bezug von Erwerbsminderungsrente
Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können ebenfalls grundsätzlich 450 Euro ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Wird die volle Erwerbsminderungsrente nur teilweise oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, sind die Hinzuverdienstgrenzen auch hier individuell zu bestimmen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier bleibt ein zweimaliges Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes ohne Folgen.