Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht
Reisegepäck- und Reiserücktritt: Oft lückenhafter Versicherungsschutz
„Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sehen wir kritisch. Sie sichern keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können“, sagt Boss. Etwa, wenn in den jeweiligen Bedingungen der Reiserücktrittversicherung nicht eindeutig definiert und anhand von konkreten Beispielen erläutert wird, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwierig“, sagt Boss. Darüber hinaus sind wertvolle Gegenstände wie Schmuck, hochwertige Elektronik oder Sportgeräte meist nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.
Versicherungspakete oft nachteilig: Individueller Schutz ist sinnvoller
Reiseversicherungen werden oftmals im Bündel angeboten – beispielsweise als Kombination aus Reiserücktritt-, Reisekranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung. Der BdV rät vom Abschluss solcher Pakete ab. Stattdessen empfiehlt es sich, den Reisekrankenschutz über einen eigenständigen Vertrag abzudecken. Risiken, die im In- und Ausland gleichermaßen drohen (beispielsweise Haftpflicht und Arbeitskraftverlust), sollten durch Versicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz abgesichert werden. Dazu zählen etwa eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur während der Reise, sondern dauerhaft Sicherheit bieten.