Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, …

Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht

18.03.2025

Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht © Pixabay

Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll – der BdV klärt auf.

Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an

Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer ARKV sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert.

Weitere wichtige Kriterien, die eine ARKV ausmachen, finden Sie im BdV-Ratgeber Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese neun Kriterien sollten Sie achten.

Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand.

„Reisekrankenschutz ist außerdem oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt Boss. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“, sagt Boss.

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