Arbeitskraftabsicherung: Zurich erleichtert betriebliche Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiken
Vorteile der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung
Im Vergleich zur privaten Arbeitskraftabsicherung punktet die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung neben vergünstigten Konditionen und reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen zum Beispiel bei der Direktversicherung mit Steuerfreiheit der Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West). Und bis zu vier Prozent der BBG sind sogar sozialversicherungsfrei[1]. Dies führt zu bezahlbaren Beiträgen bzw. zu höheren Leistungen.
Auch wenn die Leistungen dafür voll versteuert und meist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner verbeitragt werden müssen, bleibt in den meisten Fällen für die Mitarbeitenden ein finanzieller Vorteil im Vergleich zur privaten Absicherung. Vorteil für den Arbeitgeber: Die Beiträge, die von ihm übernommen werden, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich spart hierbei auch der Arbeitgeber in vielen Fällen Sozialversicherungsbeiträge.
Umfangreiches Angebot in der betrieblichen Altersversorgung
Neben dem individuellem Einzelversicherungsgeschäft bietet die Zurich Gruppe Deutschland mischfinanzierte und vollständig firmenfinanzierte kollektive Absicherungslösungen.
Über die Zurich Eurolife S. A. in Luxemburg besteht ergänzend die Möglichkeit für Arbeitgeber, ganze Belegschaften mit dem vollständig firmenfinanzierten und jährlich neu kalkulierten Produkt TEAM® (Team Existenz Absicherungs-Modell) abzusichern. Als echte Gruppenversicherung zur Rückdeckung einer Direktzusage wird die Risikoeinschätzung einer gesamten Belegschaft oder gegebenenfalls einer definierten Teilgruppe (z. B. alle Führungskräfte des Unternehmens) von mindestens 20 Personen als eine Einheit bewertet. Im Vergleich zur herkömmlichen Einzel- bzw. Kollektivversicherung wird ein Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung bis zur vertragsindividuellen Obergrenze ermöglicht.
[1] 8% BBG 2023: 7.008 € bzw. 4% BBG 2023: 3.504 €