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Arbeitskraftabsicherung: Zurich erleichtert betriebliche Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiken

27.09.2023

Arbeitskraftabsicherung: Zurich erleichtert betriebliche Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiken © Zurich

Heike Hommel, Chief Underwriting Officer Life bei Zurich

Mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen bietet die Zurich Gruppe Deutschland ab sofort verbesserte Konditionen an, um Mitarbeitende eines Unternehmens wirksamer gegen die Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern.

Um Erwerbstätigen den Zugang zur wichtigen betrieblichen Altersversorgung zu erleichtern, hat die Zurich Gruppe Deutschland die Annahmerichtlinien für den Abschluss von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Kollektivgeschäft ab zehn Mitarbeitenden deutlich überarbeitet. Mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen bietet der Versicherer ab sofort verbesserte Konditionen an, um Mitarbeitende eines Unternehmens wirksamer gegen die Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Grundsätzlich wendet Zurich den günstigeren Nichtrauchertarif an. Auch Körpergröße, Gewicht und Hobby werden im Rahmen der Antragstellung nicht berücksichtigt. Diese Neuerungen gelten sowohl für Einzelverträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeber-Zuschuss als auch für die vollständig firmenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Im Rahmen einer paritätischen Mischfinanzierung oder einer Arbeitgeber-Finanzierung erfolgt bis zu einer versicherten monatlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 3.000 Euro inklusive Überschussbeteiligung keine ärztliche Untersuchung. Bei diesen Konstellationen verzichtet Zurich auch auf die Prüfung von Vorversicherungen bezüglich Erschwerungen sowie finanziellen Angemessenheit für den arbeitgeber-finanzierten Anteil. 

Diese Neuerungen führen zu deutlich günstigeren Konditionen für die Beschäftigten und bieten oftmals erstmals eine Absicherungsmöglichkeit gegen das immer noch unterschätzte Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. 

„Arbeitgeber befinden sich heutzutage in einer Konkurrenz um Fachkräfte. Mit den Neuerungen in der Arbeitskraftabsicherung im betrieblichen Kontext, bietet Zurich den Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Attraktivität gegenüber Bewerbern und Mitarbeitenden zu erhöhen“, betont Heike Hommel, Chief Underwriting Officer Life bei Zurich.

„Die staatlichen Leistungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit wurden bereits zur Jahrtausendwende deutlich eingeschränkt. Das macht die privat oder betrieblich finanzierte Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch wichtiger.  Allerdings hat in Deutschland nur etwa ein Drittel aller Erwerbstätigen eine Absicherung – oft sogar unzureichend. Gründe hierfür sind neben der Freiwilligkeit der Absicherung vor allem die Kosten, insbesondere für handwerkliche Berufe, und die Notwendigkeit einer ausführlichen Risiko- und Gesundheitsprüfung, an der Vorerkrankte manchmal scheitern. Unser Schwerpunkt liegt daher auf der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung, um mehr Menschen die Chance zu geben, sich abzusichern“, ergänzt Andreas Müller, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich. 

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