Gothaer mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung für Privatkunden und Kollektive
Umfassender Schutz bei Arbeitsunfähigkeit – bis zu 36 Monate finanziell abgesichert
Versicherungsnehmer*innen sind bei der SBU Premium mit AU sowie der BU Invest auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens vier Monaten und für voraussichtlich weitere zwei Monate erhalten sie insgesamt bis zu drei Jahre lang die monatliche BU-Rente. „Wir haben unsere Arbeitsunfähigkeitsleistungen von bisher 18 auf 36 Monate verdoppelt. Mit dieser Leistungsdauer und entkoppelt von der Pflicht, einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen, bieten wir unseren Versicherten deutlich mehr Leistungen und vereinfachen den Prozess“, erläutert Kurtenbach.
Überbrückungsgeld – wenn Warten kostet
„Bis Ärzte und Krankenhäuser die entsprechenden notwendigen Unterlagen erstellt haben und uns diese vorliegen, um eine Berufsunfähigkeit feststellen zu können, vergehen manchmal Wochen“, erläutert Michael Kurtenbach. „Sollten in Ausnahmefällen weitere externe, fachärztliche Gutachten von uns angefordert werden müssen, kann dies den Bearbeitungsprozess weiter verlängern“, ergänzt er. Aber die neue SBU der Gothaer schafft hier Sicherheit für die Kund*innen: Die neuen SBU-Tarife zahlen Versicherungsnehmer*innen während der Wartezeit auf durch die Gothaer beauftragte Gutachten bis zu fünf Monate lang die BU-Rente. „Die ausgezahlten Leistungen dürfen behalten werden – auch wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit nicht bewilligt wird“, führt Kurtenbach weiter aus.
Versorgungsplan Business: Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz für Mitarbeitende als Teil der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Mit dem „Versorgungsplan Business“ können Unternehmen ihre gesamte Belegschaft im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten bAV mit einer Berufsunfähigkeitsrente und/oder Hinterbliebenenschutz absichern. „Der Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ist in Vorsorgekonzepten der betrieblichen Altersversorgung in der Regel nicht enthalten. In unserem neuen Kollektivprodukt hingegen schon“, so Kurtenbach. Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen profitieren gleichermaßen: Arbeitnehmer*innen werden automatisch und unkompliziert über ihren Arbeitgeber gegen existenzielle Risiken abgesichert. Dabei wird die Belegschaft bei Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden über eine einfache Erklärung des Arbeitgebers (sogenannte Dienstobliegenheitserklärung) versichert. Bei ausgewählten großen Betrieben kann diese sogar ganz entfallen. Für Arbeitgeber bietet der Versorgungsplan Business ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Außerdem zeichnet sich der Versorgungsplan Business durch hohe Absicherungssummen kombiniert mit einfachstem Annahmeverfahren und verwaltungsarmen Prozessen aus. Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer sehr hohen Kostenersparnis durch die technisch einjährige Kalkulation.